Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf einen Verteidiger. So steht es in § 137 StPO. Das gilt, wenn:
Zwar setzt effektive Verteidigung möglichst früh an, andererseits ist es für eine Verteidigung nie zu spät. So werden eine Vielzahl von Verdächtigen maßgeblich deshalb überführt, weil sie bei der Polizei eine Aussage gemacht haben. Dabei haben Sie das Recht zu schweigen, ohne dass dieses Schweigen nachteilige Folgen hat.
Ich berate Sie im gesamten Bereich des Strafrechts, u.a. im:
Rufen Sie mich an und schildern Sie mir Ihr Problem. Dieser Anruf kostet Sie nichts.
Susanne Cziongalla - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Lindenthalgürtel 102
50935 Köln